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Streitende sollen wissen,
dass nie der eine ganz recht hat
und der andere ganz unrecht.

Kurt Tucholsky

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Straßenverkehrsrecht

Die inzwischen 40jährige Berufserfahrung von Rechtsanwalt Klaus-Peter Weimer und inzwischen 15jährige Erfahrung von Rechtsanwalt Staffan Rau auf diesem Gebiet führt u.a. zu der umfassenden Kompetenz, die wir Ihnen bieten können.

Auch ein auf den ersten Blick eindeutiger Verkehrsunfall wirft so viele für den Laien schwer zu bewältigende Fragen auf, dass in jedem Fall eine anwaltliche Betreuung sinnvoll und ratsam ist. Neben der Durchsetzung der eigenen Schadensersatzansprüche und etwaiger Schmerzensgeldansprüche wird oft die Notwendigkeit des Tätigwerdens gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung unterschätzt. Bei jedem Verkehrsunfall wird der Versicherungsnehmer – unabhängig von der Verschuldensfrage – zunächst von der eigenen Haftpflichtversicherung in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft. Dies kann eine teilweise höhere finanzielle Belastung darstellen als der erlittene eigene Schaden. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine umfangreiche Betreuung auch im Hinblick auf diesen Teil der zivilrechtlichen Abwicklung von Verkehrsunfällen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit bezieht sich auf die Betreuung von Ordnungswidrigkeiten. Auch wenn hier auf den ersten Blick ein Verstoß für den Mandanten eindeutig und unbestreitbar erscheinen mag, eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten für uns, ein Bußgeld bzw. die Notierung von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister zu verhindern. Auch hier sollte bei jedem OWi-Vorwurf anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Sollten Sie in der unglücklichen Lage sein, dass man Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorwirft (Trunkenheitsfahrt, Verkehrsunfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, etc.) sind Sie bei uns in den richtigen Händen. In all diesen Fällen ist Ihr Führerschein konkret in Gefahr. Es droht nicht nur je nach Fall ein bis zu 3monatiges Fahrverbot sondern im Einzelfall möglicherweise sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Dies zu verhindern ist unsere Aufgabe.

Wir bieten Ihnen zudem – im Einzelfall auch in Zusammenarbeit mit einem Verkehrspsychologen – eine umfassende Betreuung im Neuerteilungsverfahren nach Entzug der Fahrerlaubnis sowie bei einer etwaigen Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung. Ihre Rechtsschutzversicherung wird in den meisten oben geschilderten Fällen unsere Kosten voll übernehmen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen jederzeit gern weiter.


Gewerberecht

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratungstätigkeiten im Bereich der Gründung Ihres Gewerbebetriebs, der Erteilung von Konzessionen zum Betreiben bestimmter Gewerbe – insbesondere bei Gaststätten und Vergnügungsbetrieben wie Spielhallen – sowie bei der Erhaltung der gewerberechtlichen Erlaubnisse und der Abwehr von Bußgeldverfahren im Bereich des Gewerberechts.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen jederzeit gern weiter.


Strafrecht

Die Rechtsanwälte Klaus-Peter Weimer und Staffan Rau verfügen über langjährige Erfahrung bei der bundesweiten Verteidigung in Strafsachen. So wurden bereits in mehreren großen Strafverfahren vor unterschiedlichsten Landgerichten in der Bundesrepublik im Wege der kompetenten Strafverteidigung die Interessen der Mandanten vertreten. Sollten Sie in die Situation kommen, Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein oder sogar mit einem Haftbefehl oder ähnlichen Zwangsmaßnahmen konfrontiert sein, bieten wir Ihnen umgehende Betreuung und kompetente Unterstützung.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen jederzeit gern weiter.